XRechnung öffnen
Deutschland: XRechnung-Dateien in UBL- oder CII-Syntax öffnen, inklusive Leitweg-ID.
Weiterlesen →Deutschland führt die E-Rechnung zwischen Unternehmen schrittweise verpflichtend ein, Belgien und Frankreich ebenfalls. Ein Überblick über Fristen, Formate und das, was Sie jetzt tun sollten.
Rechtsgrundlage ist das Wachstumschancengesetz, mit dem § 14 UStG geändert wurde. Die Pflicht betrifft Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen (B2B) und gilt in zwei Stufen: Zuerst müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, danach folgt schrittweise die Pflicht zum Versand.
| Datum | Was gilt |
|---|---|
| 1. Januar 2025 | Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen von inländischen Unternehmen empfangen können. |
| Bis 31. Dezember 2026 | Beim Versand sind Papier- und PDF-Rechnungen mit Zustimmung des Empfängers weiterhin zulässig. |
| Bis 31. Dezember 2027 | Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 € dürfen weiterhin Papier- oder PDF-Rechnungen versenden. |
| 1. Januar 2028 | E-Rechnungen sind für alle inländischen B2B-Rechnungen Pflicht. |
Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen von anderen inländischen Unternehmen empfangen können. Dafür genügt ein E-Mail-Postfach. Eine spezielle Plattform oder ein Peppol-Zugang ist für den Empfang nicht erforderlich. Um eine E-Rechnung zu lesen, brauchen Sie allerdings ein Programm, das das XML darstellt, etwa Ihre Buchhaltungssoftware oder einen Viewer wie diesen. So können Sie eine XRechnung öffnen oder ein ZUGFeRD-PDF öffnen, ohne etwas zu installieren.
Für den Versand gelten Übergangsfristen. Bis Ende 2026 dürfen Unternehmen weiterhin Papier- und PDF-Rechnungen verschicken, sofern der Empfänger zustimmt. Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 € dürfen dies bis Ende 2027. Ab dem 1. Januar 2028 müssen alle Unternehmen inländische B2B-Rechnungen als E-Rechnung versenden.
Als E-Rechnung gelten Formate, die der europäischen Norm EN 16931 entsprechen:
Die ZUGFeRD-Profile MINIMUM und BASIC WL gelten nicht als E-Rechnung. Ein einfaches PDF ist ebenfalls keine E-Rechnung mehr.
| Land | Empfang | Versand | Formate |
|---|---|---|---|
| Deutschland | Seit 1. Januar 2025, alle Unternehmen | Ab 1. Januar 2027 (Umsatz über 800.000 €), ab 1. Januar 2028 für alle | XRechnung, ZUGFeRD (ab Profil EN 16931), andere Formate nach EN 16931 |
| Belgien | Seit 1. Januar 2026 | Seit 1. Januar 2026 | Peppol BIS Billing 3.0 (UBL) über das Peppol-Netzwerk |
| Frankreich | Ab 1. September 2026, alle Unternehmen | 1. September 2026 große und mittlere Unternehmen, 1. September 2027 KMU und Kleinstunternehmen | Factur-X, UBL, CII über eine zugelassene Plattform |
| Niederlande | Noch keine B2B-Pflicht | Pflicht für Rechnungen an Behörden (B2G) | Peppol / NLCIUS (UBL) |
Seit dem 1. Januar 2026 müssen in Belgien umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen Rechnungen untereinander als strukturierte E-Rechnungen über das Peppol-Netzwerk austauschen, in einem Format nach EN 16931 (Peppol BIS Billing 3.0). In den ersten drei Monaten des Jahres 2026 galt eine Toleranzfrist für Unternehmen, die nachweisen konnten, dass sie sich rechtzeitig vorbereitet hatten.
Ab dem 1. September 2026 muss jedes in Frankreich ansässige Unternehmen E-Rechnungen über eine zugelassene Plattform (plateforme agréée) empfangen können. Große und mittlere Unternehmen müssen ab diesem Datum auch E-Rechnungen versenden; kleine und mittlere Unternehmen sowie Kleinstunternehmen folgen am 1. September 2027. Zulässige Formate sind Factur-X, UBL und CII. Ein einfaches PDF genügt nicht.
In den Niederlanden gibt es noch keine Pflicht für Rechnungen zwischen Unternehmen. Rechnungen an Behörden müssen bereits elektronisch übermittelt werden. Mit dem EU-Paket „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ (ViDA) wird ab dem 1. Juli 2030 eine digitale Meldepflicht mit E-Rechnungen für grenzüberschreitende B2B-Umsätze eingeführt.
Diese Übersicht dient der allgemeinen Information und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Regelungen können sich ändern; prüfen Sie für Ihren Fall die offiziellen Quellen.
Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026
Deutschland: XRechnung-Dateien in UBL- oder CII-Syntax öffnen, inklusive Leitweg-ID.
Weiterlesen →PDF mit eingebettetem XML: Wir lesen die Daten im PDF und zeigen, was die Rechnung tatsächlich enthält.
Weiterlesen →Belgien, Niederlande und Skandinavien: Peppol BIS Billing 3.0 und andere UBL-2.1-Rechnungen.
Weiterlesen →Summen, Umsatzsteuer, IBAN und Pflichtangaben, geprüft nach der europäischen Norm.
Weiterlesen →Nein. Für den Empfang genügt ein E-Mail-Postfach. Zum Lesen benötigen Sie Software, die das XML darstellen kann, etwa diesen Viewer oder Ihre Buchhaltungssoftware.
In Deutschland beim Versand: bis Ende 2026 (für kleinere Unternehmen bis Ende 2027) mit Zustimmung des Empfängers. In Belgien reicht ein PDF für inländische B2B-Rechnungen seit 2026 nicht mehr aus.